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09.12.2025
Brand - Aktuelles zur EUDR

(Quelle: IK Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)

Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament hat sich gestern Abend 04.12.205 auf eine erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns sowie auf mehrere Vereinfachungen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verständigt. 

Im Rahmen der Einigung wurde bestätigt, dass alle Unternehmen ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung der EUDR erhalten. Der neue Anwendungszeitpunkt ist der 30. Dezember 2026. Mit dieser Verlängerung soll ein geordneter Übergang ermöglicht und eine praxistaugliche Anwendung der Vorgaben sichergestellt werden. 

Zentrale vorgesehene Vereinfachungen im Überblick: 

  • Registrierung kleiner und Kleinst-Primärerzeuger:

Waldbesitzende aus Niedrig-Risiko-Ländern sollen sich künftig nur einmal im EU-IT-System registrieren und eine vereinfachte Erklärung hinterlegen müssen. Stehen die erforderlichen Informationen bereits in Datenbanken zur Verfügung, die gemäß den Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, und stellen die Mitgliedstaaten die einschlägigen Daten im IT-System der EUDR zur Verfügung, so sind Kleinst- und kleine Primärerzeuger von der Vorlage der vereinfachten Anmeldung befreit. 

  • Vereinfachte Datenerfassung:

Die einmalig zu hinterlegenden Daten (Name, Postanschrift, Handelsnamen der Baumarten sowie eine geschätzte Einschlagsmenge) müssen nur bei wesentlichen Änderungen auf freiwilliger Basis aktualisiert werden. Die Erhebung von Geodaten entfällt. 

  • Entlastung in der Lieferkette:

Entlang der nachgelagerten Lieferketten müssen künftig keine Referenz- oder Identifikationsnummern mehr weitergegeben werden. 

  • Herausnahme Druckerzeugnisse:
     Streichung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich der EUDR. 
  • Überprüfung der EUDR durch die EU-Kommission:

Die Kommission wird im 1. Quartal 2026 eine umfassende Vereinfachungsprüfung der Verordnung durchführen und bis zum 30. April 2026 einen Prüfungsbericht vorlegen. Dieser soll insbesondere die Auswirkungen und den Verwaltungsaufwand für kleine Marktteilnehmer bewerten sowie Lösungsansätze für bestehende Herausforderungen aufzeigen. Gegebenenfalls soll dem Bericht ein Legislativvorschlag zur Weiterentwicklung der EUDR beigefügt werden. 

Nächste Schritte:

Die Änderungen stellen wichtige notwendige Schritt zur Eindämmung unnötiger Belastungen der Waldeigentümer und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse dar.

Nun kommt es auf die Bereitschaft der politischen Institutionen an, die EUDR im Dialog mit der Praxis im neuen Jahr weiter zu verbessern und bestehende Hürden konsequent abzubauen. Dies betrifft insbesondere den vollständigen Verzicht auf individuelle Meldepflichten für Klein- und Kleinstbetriebe sowie die Einführung einer einmaligen Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen. Wir werden diesen Prozess weiter intensiv begleiten. 

Damit die vereinbarten Änderungen in Kraft treten können, müssen sie vom Europäischen Parlament und dem Rat noch angenommen werden. Dies gilt weitgehend als reine Formalie. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union treten die Änderungen anschließend in Kraft. 

Die Pressemitteilung der AGDW finden Sie hier: https://www.waldeigentuemer.de/eudr-einigung-in-bruessel-etappenziel-erreicht/

 


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